Notifizierung und Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln
In Frankreich ist die Notifizierung eines Nahrungsergänzungsmittels vor dem Inverkehrbringen verpflichtend. Die Notifizierung erfolgt über das Portal TELEICARE, das von der Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (DGCCRF) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung verwaltet wird.
Notifizierungsgebühr: die Notifizierung ist kostenlos
Erforderliche Etikettsprache: Französisch
Gesunde Produkte im E-Commerce
Umsatz der Nahrungsergänzungsmittel
Umsatz der Dermokosmetik
Umsatz aller Lebensmittel
Mehrwertsteuersätze
5,5 %
Dietary supplements
20 %
Cosmetics
5,5 %
Organic food
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